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Der europäische Führerschein ist legal

Der EU-Führerschein, 1980 in identischer formaler Gestaltung als rosafarbenes Dokument mit voller Anerkennung im grenzüberschreitenden Verkehr eingeführt, hat mit der Richtlinie von 1999 tiefer greifende Harmonisierungen erfahren. So gelten seither neben den einheitlichen Fahrerlaubnisklassen auch der prüfungsfreie Umtausch innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten, gleiche Mindestanforderungen an theoretische sowie praktische Kenntnisse zu seiner Erlangung sowie ein identischer EU-Führerschein im Scheckkartenformat.

Erst mit der nächsten Stufe der Harmonisierung 2012, welche die derzeit gültigen über 100 unterschiedlichen Varianten durch eine fälschungssichere, zeitlich befristete Form innerhalb aller EU-Mitgliedsstaaten ablösen wird, muss das ausstellende Land zudem im Heimatland nachfragen, ob dort ein EU-Führerschein entzogen wurde. Bis dahin besteht für Personen, denen die Fahrerlaubnis in einem Mitgliedsstaat der EU entzogen wurde, die Möglichkeit, in einem anderen Mitgliedsstaat einen EU-Führerschein neu zu beantragen, sobald die Sperrfrist abgelaufen ist.

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes darf nämlich ein Mitgliedsstaat der EU einer von einem anderen ausgestellten Euro-Fahrerlaubnis die Anerkennung nicht verweigert werden, weil nach den ihm vorliegenden Informationen die Person mit Fahrerlaubnis zum Zeitpunkt der Ausstellung seinen ordentlichen Wohnsitz nicht im Hoheitsgebiet des Mitgliedsstaates hatte, der den EU-Führerschein ausgestellt hatte. Es ist danach allein Sache dieses Mitgliedstaates, geeignete Maßnahmen in Bezug auf diejenigen EU-Führerscheine zu ergreifen, bei denen sich nachträglich herausstellt, dass ihre Inhaber diese Voraussetzung nicht erfüllt haben.

Da die deutsche Fahrerlaubnisverordnung durch dieses Urteil des Gerichtshofes nach der EU-Richtlinie zweitrangig ist, sind auch Regelungen bezüglich der medizinisch-psychologischen Untersuchung (kurz: MPU) umgehbar. In Deutschland ist beispielsweise nach einer Sperrfrist wegen Trunkenheit am Steuer das erfolgreiche Bestehen der MPU Voraussetzung für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis. EU-Mitgliedsstaaten ohne diese Regelung stellen einen EU-Führerschein nach Ablauf der Sperrfirst aus und Deutschland darf die Anerkennung dort ausgestellter Fahrerlaubnisse nicht grundsätzlich verweigern.

Jens Kleinholz
kleinholz [at] net-tec-online.de



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