Winterreifenpflicht - Auswirkungen im Verkehrsrecht
Änderung im Verkehrsrecht hinsichtlich Winterreifenpflicht
Seit dem 1. Mai 2006 gibt es eine für Verkehrsteilnehmer bedeutende Änderung im Verkehrsrecht. § 2 Abs. 3a StVO schreibt vor, die Ausrüstung eines Kraftfahrzeuges den Wetterverhältnissen anzupassen. Dies betrifft auch eine geeignete Bereifung.
Was ist eine geeignete Bereifung?
Eine Bereifung ist dann geeignet, wenn sie beim Bremsen und Lenken keine wetterbedingten Probleme verursacht. Welche Reifen richtig sind, hängt daher ganz entscheidend von den jeweiligen Wetterverhältnissen ab. Deshalb spricht man auch von einer "situationsbedingten Winterreifenpflicht", d. h. weder ein bestimmter Termin im Jahr noch die Temperatur entscheiden über die richtige Wahl der Reifen.
So haben bei trockener Fahrbahn Sommerreifen auch bei Temperaturen unter 7 Grad die besseren Bremseigenschaften. Bei Schnee, Matsch und Eis hingegen liegt der Vorteil klar bei Winterreifen.
Bei Eis und Schnee besteht somit eine Art "faktisches Fahrverbot" für PKW, die nur mit Sommerreifen ausgestattet sind. Werden Sie vom Winter überrascht, besteht für Sie bei unzureichender Bereifung die Pflicht, auf die Teilnahme am Straßenverkehr zu verzichten und Ihr Auto stehen zu lassen.
Zur Wahl der Winterreifen
Einen guten Anhaltspunkt bietet das oft auf Winterreifen zu findende Schneeflockensymbol. Dieses darf nur ein Reifen tragen, der zumindest gewisse Standards erfüllt, auch wenn diese nicht sehr hoch sind.
Reifen mit M+S-Symbol ("mud and snow") sind kein Garant für eine ausreichende Winterausrüstung. Diese aus den USA stammende Bezeichnung wird zwar bei uns mit "Matsch und Schnee" übersetzt, bedeutet aber leider nicht, dass der Reifen bei winterlichen Verhältnissen tatsächlich besonders gute Bodenhaftung bietet. Jeder Reifenhersteller darf auf seine Reifen "M+S" schreiben, ohne dass der Reifen bestimmte Kriterien erfüllen muss.
Der sicherste Weg für eine gute Wahl der Winterreifen ist, sich an den alljährlich neu veröffentlichten Winterreifenvergleichen zu orientieren.
Folgen einer ungeeigneten Bereifung
Das Fahren mit ungeeigneter Bereifung ist in erster Linie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von 20,00 € geahndet wird. Kommt es aufgrund der falschen Bereifung zu einer Behinderung des Verkehrs, droht ein Bußgeld von 40,00 € sowie ein Punkt in Flensburg.
Schwerer wiegt der Fall, wenn es aufgrund der schlechten Bereifung zu einem Unfall kommt. Dann können Vorwürfe wie Fahrlässigkeit, fahrlässige Körperverletzung oder Tötung eine Rolle spielen.
Sehr problematisch sind auch die Folgen für den Versicherungsschutz sowohl für Haftpflicht- als auch für Kaskoversicherung.
Fazit
Verlangt wird, dass der Autofahrer mit gesundem Menschenverstand situationsbedingt handelt. Wer im Winter Winterreifen aufzieht, ist jedenfalls auf der sicheren Seite.
Insgesamt gesehen ist die Neuregelung des § 2 StVO recht "schwammig", denn gerade im Hinblick auf den Versicherungsschutz hängt nun Vieles vom Einzelfall ab.
Bei Problemen sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten und vertreten lassen, der sich auf Verkehrsrecht und Versicherungsrecht spezialisiert hat. Rechtsanwalt Klaus-Dieter Birkner steht Ihnen dafür z. B. aus der Kanzlei der Rechtsanwälte und Notare Behrends-Birkner-Lausch, Oldenburg gerne zur Verfügung.
Beate Birkner
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