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Effektiver Jahreszins

Wer bereits einmal einen Kredit beantragt hat, der hat mit Sicherheit bereits mit den Begriffen nominaler und effektiver Jahreszins Bekanntschaft gemacht.

Kreditbanken müssen in Deutschland in ihren Angeboten für Ratenkredite den (anfänglichen) effektiven Jahreszins sowie den Gesamtbetrag aller vom Darlehensnehmer zur Tilgung des Darlehens sowie zur Zahlung der Zinsen und sonstigen Kosten zu entrichtenden Teilzahlungen angeben.

Doch was ist der effektive Jahreszins eigentlich und was unterscheidet ihn vom nominalen Zins?

Zunächst beschreibt der effektive Jahreszins schlicht die Gesamtbelastung pro Jahr, die der Kreditnehmer zu tragen hat. Ausgedrückt wird er in einem Prozentsatz des Nettodarlehensbetrages.

Im effektiven Jahreszins inkludiert sind Nebenkosten wie Bearbeitungs- oder Darlehensgebühren sowie ein eventuelles Disagio (Zinsabschlag) bei Auszahlung des Darlehens.

Der Unterschied zum nominalen Zins kommt zum ersten dadurch zustande, dass die Restschuld des Kredites nicht mit Eingang der Tilgungszahlungen gemindert wird, sondern nur einmal im Quartal, Halbjahr oder auch erst zum Ende eines Kalenderjahres.
Aufgrund dieser Methodik der Verrechnung der Tilgungsleistungen zahlt der Kreditnehmer Zinsen für bereits getilgte Schuld, was sich in einem höheren effektiven Jahreszins auswirkt.

Doch die eigentliche Problematik bei einem Kreditvergleich ist eine andere:
Der effektive Jahreszins eines Angebotes einer beliebigen Kreditbank ist nämlich oft nur sehr bedingt mit dem eines anderen Kreditinstitutes vergleichbar.
Dies hat seine Ursache in Verrechnung bzw. Fälligkeit der Zinsen: Diese werden teilweise erst zum Jahresende, teilweise aber auch in kürzeren Abständen bis hin zur monatlichen Zinsverrechnung fällig.

Zur Verdeutlichung der Thematik bietet sich folgende Überlegung an:
Wenn man von zwei Darlehen gleich bleibender Ratenleistung (Tilgung zzgl. Zins) ausgeht, so ist jenes Darlehen teurer, bei welchem der Zins in kürzeren Zeiträumen bezahlt werden muss.
Die auf den ersten Blick vielleicht nicht unmittelbar offensichtliche Ursache hierfür liegt darin, dass z.B. für den Fall einer jährlichen Zinszahlung für die Zahlungszeiträume höhere Tilgungsanteile angerechnet werden können, was die Restschuld schneller vermindert als eine Darlehensvariante, bei welcher die Zinsberechnung mehrmals im Jahr durchgeführt wird.

Oliver Sinz
Info [at] kreditvergleich1a.de



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