Private Krankenversicherung gegen GKV-Wahltarife
Dürfen die gesetzlichen Krankenversicherungen Ihren Mitgliedern Wahltarife anbieten? Versicherte könnten dann zum Beispiel - gegen Extra-Beitrag versteht sich - eine Chefarztbehandlung oder ein Zweibettzimmer wählen. Was sich für die Versicherten gut anhört, sieht die Private Krankenversicherung jedoch sehr kritisch.
Der Verband der privaten Krankenversicherung e.V. sieht Wahltarife in der GKV als rechtswidrigen Eingriff in den "funktionierenden Markt der Privaten Krankenversicherung". Volker Leienbach, Direktor des Verbandes, erläutert, dass gesetzliche Krankenversicherungen so einen vom Staat geschützten Zugang zum Zusatzversicherungsmarkt erhalten würden.
Private Krankenversicherung sieht ungleiche Wettbewerbsbedingungen Die privaten Versicherungen sehen im Zusatzversicherungsmarkt massive Beeinträchtigungen auf sich zukommen. Sie fürchten aufgrund ungleicher Wettbewerbsbedingungen eine Verdrängung durch die Krankenkassen. Insbesondere auch, wenn die gesetzlichen Krankenversicherungen Wahltarife mit Chefarztbehandlung oder Zweibettzimmer anbieten würden.
Private Krankenversicherung fordert rechtliche Gleichbehandlung Auch rechtliche Probleme führt der PKV-Verband ins Feld. Mit Wahltarifen würden die Krankenkassen weit über ihren ursprünglichen gesetzlichen Auftrag - medizinisch notwendige Gesundheitsleistungen sicherzustellen - hinausgehen. Die gesetzlichen Krankenversicherungen würden so zu Unternehmern im Markt der Zusatzversicherungen - und damit zu Wettbewerbern der privaten Krankenversicherung. Die derzeit unterschiedliche (sozial)rechtliche Behandlung von GKV und PKV sei dann nicht mehr gerechtfertigt.
Volker Altvater
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