Privathaftpflichtversicherung - Ihre Grenzen
Bei alle Versicherungen gibt es Ausschlüsse, auch bei der Privathaftpflichtversicherung. Sicherlich ist dies ein unangenehmer Paragraph, dennoch muss es ihn geben.
Eine Versicherung in der alles versichert ist, also keine Ausschlüsse existieren wäre sicherlich von den Beiträgen nicht mehr zu bezahlen. Von dem Aufwand den der Versicherer betreiben muss mal abgesehen. Daher wurden die Ausschlüsse in die Tarifbedingungen integriert.
Wenn Sie wissen wollen was bei Ihnen versichert ist oder auch nicht versichert ist, dann fragen sie doch bei Ihrer Versicherungsagentur nach.
Lassen Sie einen Versicherungscheck ihrer Privathaftpflichtversicherung durchführen und erfahren auch mehr über die Vor- und Nachteile weiterer Versicherungen.
Bei der Haftpflichtversicherung sind Schäden oder Ursachen die zu einem Schaden führen die nicht versichert sind in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen unter "Ausschlüsse" aufgeführt. Hier kommt es dann, bei Ablehnung des Schadenfalles, meist zu Streitigkeiten. Mittlerweile sind viele Schäden aus diesem Paragraphen herausgenommen worden und sind mit den heutigen Verträgen (neuste Versicherungsbedingungen) versicherbar, dennoch gibt es Ausschlüsse. Bei vielen Gesellschaften können Sie sogar unter zwei bzw. drei verschiedenen Versicherungsarten wählen. Somit sind auch unterschiedliche Bedingungen vereinbar. Häufig heißen diese Verträge Basis, Komfort und/ oder Exklusiv. Diese unterscheiden sich meist vom Beitrag, von der Versicherungssumme und natürlich durch die versicherten Sachen.
Grundsätzlich werden die Ausschlüsse in relative und absolute unterteilt. Die einen sind versicherbar, die anderen gelten als absolut ausgeschlossen und sind auch nicht versicherbar.
So sind z.B. Schäden die durch allmähliche Einwirkung entstehen wie Temperatur, Gas, Dämpfe oder Feuchtigkeit ausgeschlossen. Wirken diese auf eine Sache ein so ist der Sachschaden nicht versichert.
Sicherlich kommen in der Privathaftpflichtversicherung andere, kleiner Schäden vor. So sind Sachen die geliehen, gemietet oder gepachtet werden meist nicht versichert.
Weiter sind auch in vielen alten Verträgen die so genannten Gefälligkeitsschäden ausgeschlossen. Dann hilft nur noch ein guter Versicherungsvermittler bzw. ein guter Versicherer der über Kulanz abrechnet.
Vergleichen sie also nicht nur Beitrag und Versicherungssumme Ihrer Privathaftpflicht sondern achten auch auf das Kleingedruckte.
Andreas Donsbach
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