Artikelkatalog - Finanzen

eXTReMe Tracker

Risikolebensversicherung - Informationen und Tipps

Bei einer Risikolebensversicherung wird die vereinbarte Versicherungssumme nur bei Tod der versicherten Person an den Bezugsberechtigten ausgezahlt. Die Beiträge sind sehr niedrig, da sie im Gegensatz zur kapitalbildenden Lebensversicherung keine Sparanteile erhalten. Aus diesem Grund kann aber im Erlebensfall zum Ende der Versicherungsdauer auch keine Leistung erbracht werden. Die Risikolebensversicherung ist also eine reine Hinterbliebenenvorsorge und keine Altersvorsorge.

Damit ist sie besonders geeignet

• für junge Familien, Paare und Alleinerziehende, die ihre Angehörigen mit geringstem finanziellen Aufwand absichern wollen,
• für Ehe-, Lebens- oder Geschäftspartner, die zur Verwirklichung ihrer Ziele größere Darlehen aufnehmen oder
• in bestimmten Fällen als Trägerversicherung für eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Risikolebensversicherungen werden in verschiedenen Varianten angeboten. Meist werden sie für eine versicherte Person mit konstanter Versicherungssumme und gleichbleibendem Beitrag über die gesamte Versicherungsdauer abgeschlossen.

Einige Versicherer bieten aber auch Tarife auf "verbundene Leben" an, bei denen Ehe- oder Geschäftspartner in einem Vertrag versichert werden können - im Extremfall bis zu 9 Geschäftspartner.

Auch die Versicherungssumme muß nicht während der gesamten Versicherungsdauer konstant sein. Viele Versicherer bieten Risikolebensversicherungen mit linear fallender Versicherungssumme an, einige haben auch Risikolebensversicherungen mit annuitätisch fallender oder gänzlich wahlfreier Versicherungssumme im Angebot.
Wer jedoch eine Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme zur Sicherung eines Darlehens nutzen will, sollte genau prüfen, ob die Darlehensrestschuld linear oder annuitätisch fällt und dementsprechend die geeignete Risikolebensversicherung wählen. Bei der Wahl einer linear fallenden Risikolebensversicherung zur Absicherung eines in der privaten Immobilienfinanzierung üblichen Annuitätendarlehens würde fast während der gesamten Versicherungsdauer eine gefährliche Unterversicherung bestehen!

Der Beitrag zur Risikolebensversicherung ist abhängig vom Alter und Geschlecht der zuversichernden Person(en), von der Versicherungssumme und deren Verlauf sowie der Versicherungsdauer. Einige Versicherer berücksichtigen auch den ausgeübten Beruf bei der Beitragsbemessung. Darüberhinaus gewähren manche Gesellschaften Nichtrauchern einen Beitragsrabatt und fordern von Motorrad-, Squad- oder Trialfahrer einen Zuschlag!
Allerdings werden die Begriffe "Nichtraucher" und "Motorradfahrer" von den Versicherungsgesellschaften teilweise recht unterschiedlich definiert. So wird ein qualifizierter Vergleich zur Risikolebensversicherung immer komplexer.

Natürlich erwirtschaftet die Versicherungsgesellschaft auch bei einer Risikolebensversicherung Überschüsse, wenn weniger Todesfallleistungen erbracht und/oder geringere Kosten aufwenden werden müssen als ursprünglich kalkuliert. Diese Überschüsse werden der Versicherungsnehmer entweder in Form einer Beitragsverrechnung oder als Todesfallbonus gutgeschrieben.

Bei der Beitragsverrechnung sind Versicherungssumme und Todesfallleistung identisch und garantiert. Die Überschüsse werden sofort mit dem garantierten Tarifbeitrag verrechnet, so daß sich daraus ein reduzierter, jedoch nicht für die gesamte Versicherungsdauer garantierter Zahlbeitrag ergibt.
Beim Todesfallbonus sind Tarifbeitrag und Zahlbeitrag identisch und garantiert. Im Versicherungsfall werden die Überschüsse für eine höhere Todesfallleistung verwendet. Hier ist also die Versicherungssumme garantiert, die Todesfallleistung jedoch nicht.

Da es sowohl bei einer privaten Hinterbliebenenvorsorge als auch bei der Absicherung eines Darlehens aber auf eine garantierte Leistung im Todesfall ankommt, ist die Risikolebensversicherung mit Beitragsverrechnung die empfehlenswertere Variante.

Gerd Kemnitz
post [.at.] risikolebensversicherung-sofort-vergleich.de



Dieser Artikel wurde seit 11.08.2006 bereits 2301 mal gelesen.