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Befristete Mietvertraege bei Immobilien

In der Regel werden befristete Mietverträge für Wohnungen für eine bestimmte Zeit abgeschlossen.

Dieses bedeutet, dass der Mieter vor Ablauf der Frist keine Möglichkeit hat, den einmal abgeschlossenen Mietvertrag auf irgendeine Weise zu kündigen. Ein befristeter Mietvertrag bei Immobilien wird auch Zeitmietvertrag genannt und bei diesem Vertrag ist es wichtig zu wissen, dass dieser nach Ablauf der eingetragenen Frist automatisch ausläuft.
In der Regel ist es also so, dass weder der Mieter noch der Vermieter eine schriftliche Kündigung vornehmen muss, da das Mietverhältnis automatisch beendet wird. Normalerweise beläuft sich so ein befristeter Mietvertrag auf mindestens vier Jahre, es sei denn, es wurde von dem Vermieter und dem Mieter etwas anderes vereinbart. Ein befristeter Mietvertrag ist allerdings immer von bestimmten Gründen abhängig und diese Gründe muss der Vermieter dem Mieter in jedem Fall schriftlich mitteilen, wobei dies immer vor oder bei dem Abschluss des Mietvertrags geschehen muss.

Sollte der Vermieter dieses versäumen, oder Gründe angeben, welche in keiner Weise zulässig sind, dann ist für den Mieter das Mietverhältnis unbefristet. Wenn der Mieter allerdings nicht will, dass das Mietverhältnis zum befristeten Zeitpunkt beendet wird, dann steht ihm immer das Recht zu, dass er bei dem Vermieter nachfragen kann, ob die Gründe für die Befristung tatsächlich noch bestehen, oder ob sich aus der Sicht des Vermieters in diesem Fall etwas geändert hat.
Wichtig ist es für den Mieter zu wissen, dass er dies allerdings erst frühestens vier Monate vor Ablauf der Frist tun darf. Wenn nun die Gründe für den befristeten Mietvertrag der Wohnungen auf der Seite des Vermieters nicht mehr bestehen sollten, kann sich das befristete Mietverhältnis in ein unbefristetes Mietverhältnis umwandeln, wenn der Mieter mit dieser Regelung einverstanden ist.

Sandra Müller
sandy.mueller1 (at) gmx.net



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