GEMA - Anmeldung und Tarife
Jeder der in Deutschland Musik veröffentlichen möchte, muss prüfen, ob diese urheberrechtlich geschützt ist und ggf. ein GEMA-Anmeldung vornehmen. Das Urheberrecht schützt dabei den jeweiligen Komponisten, Musiker oder Musikverlag. Diese haben einen Anspruch auf Honorierung, jedesmal wenn ihr Werk (Musikstück) gespielt wird. Die GEMA vermittelt diese Rechte, errechnet Tarife, prüft die rechtmäßige Nutzung der Musik und kassiert daraus resultierende Gebühren. Sie erteilt stellvertretend für die Musiker Lizenzen (Nutzungsrechte), sammelt dementsprechend Lizenzgebühren ein, die für die öffentliche Aufführung von Musikstücken gezahlt werden ein und schüttet sie an die Musiker aus.
Die GEMA ist die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte. Als eine Verwertungsgesellschaft, mit Sitz in Berlin und München (für Deutschland), vertritt sie die Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte der Musikwerke ihrer Mitglieder. Dazu zählen Komponisten, Musiker, Textdichter und Musikverlage. Letztere fungieren auch als Stellvertreter oder Mittler zwischen den Musikern un der GEMA.
Wer z.B. im Internet-Radio Musik veröffentlichen möchte, der muss sich dafür eine Genehmigung von dern Musik-Urhebern holen. Er ist verpflichtet die Nutzung zu melden und dafür eine Gebühr zu entrichten. Die Gebühren hier richten sich nach der Art des Musikstückes im Internet. Für die Nutzung im Online-Bereich ist der Hauptbereich 12 des GEMA-Tarifvertrages zuständig. Immer wenn Musik genutzt wird und die Aufführung , Wiedergabe oder Vorführung öffentlich ist, ist ein Rechte-Erwerb notwendig.
Die Mitgliedschaft in der GEMA und somit auch die GEMA-Anmeldung ist freiwillig. Zur Erlangung einer Mitgliedschaft muss ein Aufnahmeantrag ausgefüllt werden. Als Mitglied kann dann ein Werk angemeldet werden. Problematisch kann die Anmeldung werden wenn es mehrere Miturheber an einem Musikstück gibt.
Für die Bestimmung der Gebühren stehen verschiedene Tarife der GEMA zur Verfügung. Das Tarifkonstrukt besteht aus 12 Hauptbereichen und z.Z. 77 nutzungstypischen Einzeltarifen. Als Berechnungsgrundlage gelten i.d.R. die durch die Verwertung erzielten sog. geldwerten Vorteile. Bei der Tarifbestimmung wird zudem das Kriterium der Angemessenheit herangezogen sowie auf religiöse, kulturelle und soziale Belange, einschließlich Belange der Jugendpflege Rücksicht genommen. Auch sind die Tarife danach gegliedert, ob sich um eine Aufführung von Livemusik, eine Vervielfältigung von Musik oder eine anderweitige Veranstaltung handelt. Innerhalb dieser Tarife werden die Gebühren anhand weiterer Einzel-Kriterien wie z.B. Größe der Veranstaltung bestimmt. Führt ein Veranstalter ein Event durch, kann er anhand der einzelnen Tarife seine Veranstaltung anmelden und zugleich die Tarifgruppe angeben, nach der sich seine Gebührenpflicht bestimmt.
Theodor Schuhmacher
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