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Rechtsanwalt ist nicht gleich Rechtsanwalt

Würden Sie zu einem Urologen gehen, wenn Sie Ohrenschmerzen haben? Oder zu einem Orthopäden, wenn Sie schwanger sind?

Auf diese Ideen käme wohl kein Mensch - weil nämlich bekannt ist, dass es Fachärzte für fast jede Erkrankung gibt. Weniger bekannt ist, dass es sich auch bei rechtlichen Problemen lohnen kann, sich auf die Suche nach einem Fachmann (oder einer Fachfrau) zu machen: Bei den Rechtsanwälten heißen die Fachleute Fachanwälte.

Diese Fachanwaltschaften gibt es inzwischen für 18 Rechtsgebiete: Vom Fachanwalt für Arbeitsrecht über den Fachanwalt für Familienrecht bis zum Fachanwalt für Verkehrsrecht reicht die Spanne. Die Fachanwaltstitel werden von der Rechtsanwaltskammer verliehen: Voraussetzung ist, dass der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen auf dem jeweiligen Rechtsgebiet nachgewiesen hat:

• Die besonderen theoretischen Kenntnisse erwirbt der Rechtsanwalt durch den Besuch von Fortbildungskursen, die mindestens 120 Zeitstunden umfassen müssen.
• Für den Nachweis der besonderen praktischen Erfahrungen muss jeweils die Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen - sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich - in dem jeweiligen Rechtsgebiet durch die Rechtsanwälte nachgewiesen werden.

So müssen beispielsweise Rechtsanwälte, die sich Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht nennen wollen, die Bearbeitung von mindestens 120 Fällen, davon mindestens 60 gerichtliche Verfahren, nachweisen; wer sich Fachanwalt für Verkehrsrecht nennen will, muss sogar 160 Fälle bearbeitet haben, wobei auch davon mindestens 60 vor Gericht gewesen sein müssen.

Zusammenfassung: Rechtsanwälte, die sich Fachanwalt nennen dürfen, haben bereits nachgewiesen, dass sie über besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf dem jeweiligen Rechtsgebiet verfügen - dies sollte für den Rechtssuchenden daher ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl seines Rechtsanwalts sein.

Jochem Schausten
service [at] juraportal24.de



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