Unterhalt und Scheidung
Es gibt kaum eine Familie, die in ihrem Bekanntenkreis nicht auch schon erlebt hätte, dass sich Ehepaare scheiden lassen. Manchmal kommt es überraschend, zuweilen deutet sich die Krise zwischen den Eheleuten aber auch über einen gewissen Zeitraum an.
Spätestens, wenn die Eheleute nicht mehr miteinander reden können, steht eine Scheidung ins Haus. Eine Scheidung trifft die Eheleute meistens ebenso unvorbereitet, wie jeden einzelnen der Tod. Ebenso wie sich viele Menschen zu Lebzeiten weigern, durch Abfassung des letzten Willens für Klarheit hinsichtlich der eigenen Vermögensverhältnisse nach dem Tod zu sorgen, so haben Eheleute nur in den allerwenigsten Fällen einen Ehevertrag und sich damit rechtzeitig vor der Trennung Gedanken für die Zeit nach der Scheidung gemacht.
Insbesondere der Streit um den Unterhalt, der mit nahezu jeder Scheidung verbunden ist, könnte durch die Abfassung eines ausgewogenen Ehevertrages beizeiten verhindert werden. Auf der anderen Seite ist es einleuchtend, dass man sich in der Blütezeit der Ehe nicht gerne mit Gedanken beschäftigt, was im Falle des Scheiterns der Ehe passieren soll. Ebenso wenig beschäftigt man sich zu Lebzeiten gerne mit Fragen, die sich um den eigenen Tod drehen. Jeder, der ein Scheidungsverfahren jedoch bereits einmal mit Hilfe eines entsprechenden Ehevertrages durchlaufen hat, wird davon berichten können, wie segensreich und konfliktmildernd sich ein solcher Vertrag auswirken kann.
Gerade zur Höhe des Unterhalts kann man in einem Ehevertrag sehr dezidierte Regelungen aufnehmen. Auch Fragen zum Zugewinn, den der eine Ehepartner während der Ehe erworben hat, lassen sich in einem Ehevertrag für den Fall der Scheidung regeln. Dem Grunde nach hat nämlich der Ehepartner, der weniger oder keinen materiellen Zugewinn während der Ehe erzielt hat, einen Anspruch auf Zugewinnausgleich gegen den anderen Ehepartner.
Georg Weißenfels
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