Wie müssen Sie vorgehen, um sich ein Markenrecht zu sichern?
Markenschutz ist als Produkt- oder Firmenschutz wichtig für Marketing-Maßnahmen. Eine eigene Marke grenzt zu Mitbewerbern ab, hilft bei der Durchsetzung am Markt und drückt mit steigendem Bekanntheitsgrad den Wert eines Produktes / Unternehmens aus.
Vor der Markenanmeldung sind folgende Punkte wichtig:
- Wo wird der künftige Markeninhaber geschäftlich tätig sein?
Markenrechte können auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene bestehen. Es gibt also nationale Marken, EU-Marken und IR-Marken. Eine Ausweitung des Markenschutzes über die eigenen Landesgrenzen hinaus kann auch mit Blick auf weltweit mögliche Internetaktivitäten sinnvoll sein. - Markenrecherche
Durch Markenrecherche kann festgestellt werden, ob in einem Land ältere Rechte bestehen, die einen neuen Markenschutz ausschließen. Dafür werden die Markenregistern der in Frage kommenden Länder eingesehen. In Deutschland wird das Markenregister vom Deutschen Patent- und Markenamt in München geführt. - Wird die Marke den speziellen Bedürfnisse des künftigen Markeninhabers gerecht?
Wichtig ist hierbei die Auswahl und Gestaltung der Marke an sich und die korrekte Klassifizierung, damit der Markenanmelder für künftige Aktivitäten mit der Marke optimal abgesichert ist. - Markenanmeldung
Für die ausgewählte Marke wird eine Markenanmeldung ausgearbeitet und prioritätswahrend bei dem betreffenden Markenamt hinterlegt. Nach erfolgreicher Registrierung erhält der Anmelder eine Markenurkunde. Nach dreimonatiger Widerspruchsfrist ist die Marke formell bestandskräftig und kann im Geschäftsverkehr verwendet werden. Eine Markenanmeldung bietet i. d. R. zehn Jahre Markenschutz und ist i. a. beliebig verlängerbar.
In der Kanzlei Wiese & Harbort, Oldenburg, hat sich Rechtsanwalt Horst Wiese auf Markenrecht spezialisiert und unterstützt Sie gerne in allen Angelegenheiten zu diem Thema.
Beate Birkner
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